Aktuell
Verein in Eisenstadt · Österreich

Formulare

Haftungsausschluss Lasertag – Gruppen mit Minderjährigen

Für Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern. Die verantwortliche Aufsichtsperson bestätigt den Haftungsausschluss stellvertretend für die gesamte Gruppe.

§ 1 Nutzung der Ausrüstung

Die Nutzung der Ausrüstung durch die Gruppe erfolgt auf eigene Gefahr der einzelnen Gruppenteilnehmer. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, die Ausrüstung sorgfältig behandeln zu lassen und für die Verwendung gemäß den Anweisungen des Vereins zu sorgen. Die Aufsichtsperson übernimmt die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmer.

§ 2 Haftungsausschluss

Der Verein haftet nur für Schäden, die durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vereins oder seiner Organe in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Verein verursacht werden. Insbesondere haftet der Verein nicht für Schäden, die durch das Verhalten von Spielern untereinander, wie z. B. durch Unfälle, Eigenverschulden eines Spielers oder das vorsätzliche oder fahrlässige Handeln eines anderen Spielers, entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 1299 ABGB (Schadenersatz bei unentgeltlicher Tätigkeit).

§ 3 Besondere Gefahren im Outdoor-Bereich

Die Aufsichtsperson und die Gruppenteilnehmer sind sich der besonderen Gefahren bewusst, die mit dem Spielen im Outdoor-Bereich (Wald, freies Gelände) verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Unebenes Gelände, Stolperfallen (z. B. Wurzeln, Steine)
  • Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Wind, Kälte)
  • Vegetation (z. B. Äste, Dornen)
  • Tierische Gefahren (z. B. Insektenstiche)

Die Aufsichtsperson bestätigt, dass sie und die Gruppe diese Gefahren kennen und akzeptieren und den Verein und seine Organe auch in Bezug auf diese Gefahren von jeglicher Haftung freistellen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 4 Schlussbestimmungen

Dieser Haftungsausschluss unterliegt dem österreichischen Recht. Gerichtsstand ist Eisenstadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Bestätigung durch die Aufsichtsperson